I.
- Die Firma Assekuranz- und Immobilienbüro Belter übt Nachweis- und Vermittlungstätigkeit als Grundstücks-, Geschäfts- und Hypothekenmakler aus, wobei auch die Tätigkeit für den anderen Vertragsteil gestattet ist.
- Die Firma Assekuranz- und Immobilienbüro Belter ist nicht befugt, Gelder oder sonstige Vermögenswerte zur Verwahrung oder zur Weiterleitung an Dritte in Empfang zu nehmen sowie Dahrlehnszusagen zu geben
II.
- Bei allen Angeboten ist Irrtum und Zwischenverwertung vorbehalten.
- Sämtliche Angebote und Mittteilungen sind nur für Selbstinteressenten bestimmt und streng vertraulich zu behandeln, sie dürfen ohne Erlaubnis der Firma Assekuranz- und Immobilienbüro Belter weder im Orginal noch inhaltlich an Dritte weitergegeben werden. Der Empfänger des Angebotes haftet der Firma Assekuranz- und Immobilienbüro Belter für alle Schäden, die durch Zuwiederhandlung entstanden sind.
- Die Provision wird auch fällig, wenn das angebotene Objekt aus der Zwangsversteigerung erworben wird.
III.
- Der Vertragsabschluß über ein angebotenes Objekt ist der Firma Assekuranz- und Immobilienbüro Belter unverzüglich unter Angabe von vollen Namen und bisheriger Anschrift des Vertragspartners schriftlich mitzuteilen und beglaubigte Vertragskopie innerhalb einer Woche unaufgefordert einzusenden.
- Die Gebührenrechnung erfolg durch die Rechnungsstelle der Firma Assekuranz- und Immobilienbüro Belter aufgrund des abgeschlossenen Vertrages und der im Angebot festgelegten Gebühr. Wird der Vertrag nicht vorgelegt, erfolgt die Berechnung nach den angesetzten Werten laut Angebot.
- Der Gebührenanspruch entsteht und wird fällig bei Abschluß eines Vertrages. Bei Geschäftskauf, Pacht und Miete gilt auch die Leistung einer Anzahlung oder die Übernahme des Objektes als Vertragsschluß
- Die Gebühren nach der Gebührenordnung der Firma Assekuranz- und Immobilienbüro Belter sind jeweils auch zu zahlen, wenn in anderer als der nach dem Angebot vorgesehenen Rechtsform Rechte am Objekt übertragen werden oder Teil- und Mehrerwerb am Objekt erfolgt, wobei die dann vereinbarten Leistungen der Gebührensätze zugrunde zu legen sind.